Projekt-AURORA: Selbstbestimmt, solange es geht!

Jeder wünscht sich einen würdevollen Tod den eigenen Wert- und Lebenseinstellungen entsprechend. Darum ist frühzeitige Auseinandersetzen mit dem eigenen Sterben von großer Bedeutung. Im Rahmen der ambulanten gesundheitlichen Versorgungsplanung helfen wir Ihnen dabei, sich mit diesem hoch sensiblen Thema zu befassen. Im gemeinsamen Gesprächsprozess entwickeln Sie Ihre eigenen Vorstellungen und Wünsche, welche im Anschluss schriftlich und rechtsverbindlich verfasst werden.
Seit Juli 2021 bieten wir im Rahmen unseres Projektes „Aurora“ Beratungen an. Zunächst zeigte sich, dass die Gespräche überwiegend von Patienten rund um das 60. Lebensjahr in Anspruch genommen wurden.
Die Patienten sind dankbar über unser aufsuchendes Gesprächsangebot. Wir waren überrascht, dass viele Patienten bisher noch keine Vorsorge getroffen haben. Insofern lag der Schwerpunkt zunächst auf der reinen Beratung zur Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Wir konnten unsere Patienten bei der Umsetzung der erforderlichen Dokumente optimal beraten und unterstützen.
Nach Abschluss aller erforderlichen Qualifikationen unserer Beraterinnen besuchen wir seit Januar 2022 hochbetagte Patienten mit den Krankheitsbildern: Herzinsuffizienz, COPD und kognitiven Beeinträchtigungen. Bei diesen Beratungen liegt der Schwerpunkt in den Fragen: „Wie würde ich mir meine Behandlung in der letzten Lebensphase vorstellen? Welche medizinisch-pflegerischen Maßnahmen sind gewünscht? Was lehne ich ab?“.
Im Beratungsprozess wollen wir Patienten ermöglichen, sich frühzeitig mit dem Thema Sterben und Tod auseinanderzusetzen. Im Gespräch entwickelt der Patient bestenfalls eigene Vorstellungen in Bezug auf seine medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Bei aufkommenden Fragen und Ängsten werden der Patient und seine Angehörigen aufgefangen und angehört. Die Berater gehen auf die Sorgen ein, geben Zeit und Raum sich mit der Thematik zu befassen.
Im Vordergrund stehen hier das Aufzeigen von ambulanten, palliativen Versorgungsmöglichkeiten, die Betreuung durch den Hospizverein sowie die seelsorgerische Begleitung, wenn diese gewünscht wird. Sie werden umfassend über die Hilfsangebote der Sterbebegleitung informiert. Im Beratungsprozess werden die individuellen Bedürfnisse des Patienten ermittelt, um den mutmaßlichen Willen explizit herauszufiltern und diesen abschließend schriftlich in einer persönlichen Willenserklärung zu dokumentieren.
An- und Zugehörige des Patienten werden auf Wunsch in den Beratungsprozess einbezogen. Auch ihre Ängste und Sorgen sind Bestandteil der Beratungen. Hier zeigen sich oftmals unterschiedliche Ansichten, was zu Unsicherheiten in Bezug auf die Entscheidungsfindung innerhalb der Familie führen kann. Jedoch steht der Patientenwunsch immer im Vordergrund. Der Beratungsprozess richtet sich individuell nach den Bedürfnissen des Patienten.
Im besten Falle hat der Patient nach Abschluss der Beratung folgende Vorsorgedokumente vorliegen: Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung, persönliche Willenserklärung und Notfallbogen. Alles kann, nichts muss.
Der Notfallbogen dient dazu, den eintreffenden Rettungsdienst schnell und umfassend über den Patientenwillen im Akutfall zu informieren.
Der Hausarzt wird auf Wunsch des Patienten in die Beratung eingebunden oder wenn medizinische Fragen nicht abschließend geklärt werden konnten. Er unterschreibt den in einer akuten Notfallsituation zum Tragen kommenden Notfallbogen.
Bei Bedarf werden ethische Fallbesprechungen unter Einbeziehung des Haus- oder Facharztes, des Pflegedienstes und der Angehörigen durchgeführt. Das Ziel ist es, den Patientenwillen in der akuten Sterbephase zu eruieren und zu erfüllen.
Die Patienten und Angehörige sind sehr dankbar für das Beratungsangebot und die damit verbundene professionelle Unterstützung bei der Erarbeitung ihrer Vorsorgeunterlagen.
Viele Patienten merken an, dass ihnen das notwendige Hintergrundwissen zu medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Vorfeld gefehlt habe. Aufgrund dieser Unsicherheit fand keine finale Erstellung von bereits vorhandenen Vorsorgedokumenten statt.
Patienten, welche bereits Vorsorgeunterlagen ausgefüllt haben, erhalten die Möglichkeit, dass unsere Berater diese auf Richtigkeit überprüfen und ggf. Ergänzungen / Änderungen vornehmen oder nach Rücksprache mit dem Patienten neue, aktuelle Formulare erstellen.
Das Fazit der erfolgten Beratungen zeigt deutlich, dass die Patienten und deren Angehörige äußerst dankbar für die Umsetzung dieses Projektes sind.