AURORA
AURORA steht für Ambulante gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase gem. § 132 g SGB V
kurz aGVP
Die aGVP ist ein Innovationsprojekt gefördert vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW.
Das zunehmende Lebensalter der Menschen bei gleichzeitig fortschreitenden chronischen Erkrankungen bzw. der krankheitsübergreifenden Multimorbididtät und veränderten Unterstützungsstrukturen des Soziallebens erfordern immer mehr eine intensive Auseinandersetzung mit Fragen zur Vorbereitung auf die letzten Lebensphase. Dies bezieht sich insbesondere auf die persönlichen Vorstellungen über medizinisch-pflegerische Abläufe, das Ausmaß, die Intensität, Möglichkeiten und die Grenzen medizinischer und pflegerischer Maßnahmen und Behandlungen, psychosozialer Unterstützung als auch der Umgang mit Notfallsituationen.
Die Berücksichtigung des Willens der Patienten in der letzten Lebensphase entspricht den Bedürfnissen der meisten Menschen in unserer Gesellschaft und ist ebenso ethisch geboten als auch rechtlich gefordert (§ 630d, 1901a, BGB). Liegt eine Patientenverfügung vor, hat diese in vielen Fällen aufgrund mangelnder medizinischer Beratung eine geringe Aussagekraft und/oder Gültigkeit. Dies führt dazu, dass in kritischen Behandlungssituationen der Selbstbestimmung des nicht einwilligungsfähigen Patienten oft nur in unbefriedigender Weise nachgekommen werden kann.
Am 01.01.2018 trat die Vereinbarung nach § 132g Abs 3 SGB V über Inhalte und Anforderungen der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebenshase in Kraft. (Gesetz zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland).
Für den Patienten
Patienten werden über medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuungsmöglichkeiten in der letzten Lebensphase beraten. Angebote der palliativen Versorgung sowohl ambulant als auch stationär werden aufgezeigt.
In zwei bis vier Beratungsgesprächen eruieren unsere Berater mit den Patienten gemeinsam deren Wünsche und mögliche Vorstellungen.
Das Ziel der Beratung ist der Abschluss einer rechtsverbindlichen umfassenden und kostenfreien Vorsorge- Generalvollmacht, eines ethischen Assessment sowie der Patientenverfügung und ggf. einer Vertreterdokumentation. Die Beratungen beinhalten die fachliche Information und das Eingehen auf individuelle Fragen und Wünsche. Immer im Hinblick auf die Wahrung der Selbstbestimmung. An- und Zugehörige werden gerne in die Beratung eingebunden.
Die wesentlichen und individuellen Entscheidungen werden in einem Notfallbogen verschriftlicht. Dies soll verhindern, dass Zu- und Angehörige im Notfall nicht unter Zeitdruck Entscheidungen treffen müssen, die der Patient gar nicht gewollt hätte.
Für den Arzt
Unsere Berater übernehmen die umfassende Beratung der Patienten. Somit hat der Arzt wieder mehr Zeit für das Wesentlichen: Die Gesundheit der Patienten.
Der Arzt hat die rechtsverbindliche Patientenverfügung sowie den Notfallplan vorliegen. Ungewollte Krankenhauseinweisungen und nachgelagerte lebensverlängernde Maßnahmen werden vermieden.
Durch eine bessere Vernetzung zwischen Arzt, Berater, Pflege- und Rettungsdienst sowie den Krankenhäusern, soll vermieden werden, dass es zu unnötigen Diskussionen zur Umsetzung des Patientenwillen geht.
In besonders schwierigen Fällen werden in ethisch-palliativen Fallbesprechungen Probleme gemeinsam gelöst.